Und der Gewinner ist…

Christina Schommer

22.02.2019 · 3 Min. Lesezeit

Als alkoholherstellendes Unternehmen sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen. Uns ist es sehr wichtig, sie vor Alkoholmissbrauch zu schützen und nicht mit alkoholischen Getränken oder bekannten Biermarken in Kontakt zu bringen. Daher haben wir 2008 erstmals unseren "Kodex zur verantwortungsvollen Produktvermarktung" veröffentlicht, der weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und 2019 aktualisiert wurde.

Welche Grundsätze sind unter anderem zum Jugendschutz im Kodex festgehalten? 

  • Unsere Werbung ist für Kinder nicht ansprechend und wird auf keinen Plattformen und Veranstaltungen gezeigt, deren Hauptkonsumenten/-zielgruppen Kinder und Jugendliche sind.
     
  • Unsere Werbemittel und Promotionsmaßnahmen richten sich nicht an Kinder und Jugendliche. Werbemittel für Kinder dürfen nicht mit unseren Markenlogos bedruckt werden.
     
  • Bei von uns gesponsorten Veranstaltungen bieten wir immer auch alkoholfreie Getränke an.
     
  • Bei allen Verkaufsaktivitäten im Internet fragen wir das gesetzliche Mindestalter ab. 

Deshalb sehen wir zum Beispiel auch von der Unterstützung für Veranstaltungen von Jugendmannschaften jeglicher Sportarten, Kindergärten, Schulen, Kinderhilfswerken und Ähnlichem ab. 

Wir gehen in unserer Verantwortung sogar noch weiter und unterstützten gemäß unseres Kodex auch keine Veranstaltungen, die zwar nur von Erwachsenen besucht werden, aber als Ziel die Unterstützung von Minderjährigen haben. Beispiel: Veranstaltet eine Herrenmannschaft eine Tombola zugunsten der Jugendarbeit in ihrem Verein, fällt das unter diese Kategorie.

Auch wenn wir den Einsatz der vielen Ehrenamtlichen sehr schätzen und gute, förderungswürdige Gründe hinter den Anfragen stehen, wird jetzt vielleicht verständlicher, warum wir Tombola Anfragen mit und für Kinder und Jugendliche grundsätzlich absagen. Die Verantwortung gegenüber Minderjährigen hat für uns als Unternehmen immer Vorrang. Wir wollen selbst den Anschein, Kinder und Jugendliche frühzeitig mit Alkohol in Verbindung zu bringen, vermeiden.

Warum werden solche Veranstaltungen nicht mit 0,0% Produkten gesponsort? 

Auch das ist im Kodex klar geregelt: Wir vermarkten unsere alkoholfreien Biere und Biermischgetränke nicht an Personen unter 16 Jahren, auch wenn das laut Gesetz erlaubt wäre. Denn die Getränke sind ihren alkoholhaltigen Pendants in Aussehen und Geschmack sehr ähnlich und wir wollen nicht, dass sich Kinder und Jugendliche an Bier gewöhnen oder zu früh eine Markenloyalität aufbauen.

Was unternimmt das Unternehmen neben dem Kodex noch?

Neben dem Kodex, den wir uns selbst auferlegt haben, unterstützen wir auch die Präventionskampagne „Don´t Drink and Drive“, die 0,0 Promille im Straßenverkehr unterstützt. Diese Initiative des Deutschen Brauer-Bunds setzt sich zum Beispiel in Berufsschulen ein. Fahrsimulatoren und Rauschbrillen veranschaulichen, wie das Fahrverhalten unter Alkoholeinfluss beeinflusst wird. So sollen vor allem junge Erwachsene für einen verantwortungsvollen Alkoholgenuss sensibilisiert werden.

Zum Schluss 

Uns ist bewusst, dass wir durch diese Absagen viele Menschen enttäuschen. Doch gibt es, in unseren Augen, einen klaren Champion: alle Kinder und Jugendliche, die durch diese Regelung vor Alkoholmissbrauch geschützt werden. 

Wir hoffen, dass ihr verstehen könnt, warum wir diese Entscheidung getroffen haben und bitten Euch, sie mit uns konsequent durchzusetzen. 

Hier unser Kodex in der aktuellen Version (2021) zum Nachlesen.

Was sagen Sie dazu?

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