Teilnahmebedingungen Bitburger Trikotaktion 2026
Fair Play steht für uns an erster Stelle. Daher werden wir Manipulationsversuche direkt unterbinden, damit alle Vereine die gleiche Chance auf den Sieg erhalten.
Veranstalter
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Bitburger Braugruppe GmbH, Römermauer 3, 54634 Bitburg (nachfolgend „Bitburger“) für die Marke Bitburger in Kooperation mit dem Südwestdeutschen Fußballverband (nachfolgend „SWFV“), dem Fußballverband Rheinland (nachfolgend „FVR“) und dem Fußball-Verband Mittelrhein (nachfolgend „FVM“).
Aktionszeitraum
Die Bitburger Trikotaktion ist in zwei Phasen unterteilt:
Anmeldephase: 23.03. - 01.04.2026
Votingphase: 07.04. - 27.04.2026
Teilnahmeberechtigte Vereine und Vertretung
Teilnahmeberechtigt sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform, alle Vereine, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der teilnehmende Verein muss aus dem Verbandsgebiet des SWFV, FVR und FVM stammen. Dazu zählen Vereine aus folgenden Kreisen:
- Kreis Aachen
- Kreis Alzey-Worms
- Kreis Bad Kreuznach
- Kreis Berg
- Kreis Birkenfeld
- Kreis Bonn
- Kreis Düren
- Kreis Eifel
- Kreis Euskirchen
- Kreis Heinsberg
- Kreis Hunsrück/Mosel
- Kreis Kaiserslautern-Donnersberg
- Kreis Koblenz
- Kreis Köln
- Kreis Kusel-Kaiserslautern
- Kreis Mainz-Bingen
- Kreis Mosel
- Kreis Pirmasens-Zweibrücken
- Kreis Rhein/Ahr
- Kreis Rhein-Erft
- Kreis Rhein-Lahn
- Kreis Rhein-Mittelhaardt
- Kreis Rhein-Pfalz
- Kreis Sieg
- Kreis Südpfalz
- Kreis Trier/Saarburg
- Kreis Westerwald/Sieg
- Kreis Westerwald/Wied
Der Verein muss mindestens eine Herren- oder Frauenmannschaft im Seniorenbereich für die Saison 2025/26 gemeldet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- alle Gewinner der letztjährigen Bitburger Trikotaktion 2025 (dies betrifft auch Spielgemeinschaften, in die ein Verein integriert ist, der 2025 gewonnen hat),
- Jugendmannschaften.
Spielgemeinschaften dürfen teilnehmen, sofern nicht bereits eine Teilnahme durch die in der Spielgemeinschaft integrierten Vereine erfolgt. Für die Spielgemeinschaften gelten die nachfolgenden Ausführungen zur Vertretung entsprechend.
Die Anmeldung/Registrierung des Vereins erfolgt durch eine natürliche Person, die den Verein bei der Teilnahme an der Aktion vertritt (nachfolgend „Vertreter“). Der Vertreter muss mindestens 18 Jahre alt sein und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Erklärungen, die im Rahmen der Aktion abgegeben werden (z.B. Bestätigung der Teilnahmebedingungen, Einreichung des Vereinswappens, Benennung einer Kontakt-E-Mail-Adresse), erfolgen durch den Vertreter im Namen des Vereins.
Mit der Anmeldung versichert der Vertreter, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein und alle hierfür erforderlichen vereinsinternen Zustimmungen eingeholt zu haben. Bitburger ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Vertretungsberechtigung zu verlangen. Wird dieser nicht erbracht, kann der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Sollten von der Teilnahme ausgeschlossene Vereine teilnehmen, behält Bitburger sich das Recht vor, den Gewinn einzubehalten bzw. zurückzufordern.
Teilnahme
Die Bitburger Trikotaktion besteht aus zwei Phasen:
1. Anmeldephase (23.03.2026 10:00 Uhr – 01.04.2026 15:00 Uhr):
Die Teilnahme des Vereins erfolgt durch den Vertreter entsprechend der Aufforderung auf der Website. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich über das Anmeldeformular auf der Website zur Aktion anmelden. Zur erfolgreichen Teilnahme an der Verlosung ist die Registrierung für den Newsletter mit einer gültigen E-Mail-Adresse über die Aktions-Landingpage bitburger.de/aktionen/trikotaktion notwendig.
Ist die eingegebene E-Mail-Adresse noch nicht zu dem vorgenannten Newsletter angemeldet, sendet Bitburger eine Bestätigungs-Mail mit Bestätigungs-Link („Double-Optin-Mail“). Nur wenn die Registrierung durch das Anklicken des in dieser E-Mail befindlichen Links bestätigt wird, ist die Newsletter-Registrierung vollständig und die Registrierung für die Aktion vollendet.
Teilnahmeschluss der Anmeldephase ist der 01.04.2026 15:00 Uhr.
Jeder Verein kann sich nur einmal bei der Aktion anmelden.
2. Votingphase (07.04.2026 10:00 Uhr – 27.04.2026 15:00 Uhr):
Alle erfolgreich registrierten und zum Voting zugelassenen Vereine werden auf der Aktionsseite mit ihrem Vereinswappen dargestellt. Fans, Freunde und Mitglieder der Vereine („abstimmende Personen“) können nun über die Website für ihren Lieblingsverein voten. Dazu muss das Votingformular ausgefüllt und sich für den Newsletter mit einer gültigen E-Mail-Adresse über die Aktions-Landingpage bitburger.de/aktionen/trikotaktion registriert werden.
Ist die eingegebene E-Mail-Adresse noch nicht zu unserem Bitburger Newsletter angemeldet, sendet Bitburger eine Bestätigungs-Mail mit Bestätigungs-Link („Double-Optin-Mail“). Nur wenn die Registrierung durch das Anklicken des in dieser E-Mail befindlichen Links bestätigt wird, ist die Newsletter-Registrierung vollständig und die Stimmabgabe vollendet und erfolgreich.
Stimmabgabe
- Stimmabgabe ist nur mit einer bestätigten Newsletter‑Registrierung möglich*
eine (1) Stimme pro Person pro Kalendertag möglich
Automatisierte Verfahren und Gewinnspielservices sind ausgeschlossen
*Ist die eingegebene E-Mail-Adresse bereits zu unserem Newsletter angemeldet, versendet Bitburger keine erneute Bestätigungs-Mail mit Bestätigungs-Link. Die Möglichkeit zur Stimmabgabe für das Gewinnspiel ist dennoch gegeben.
Die Votingphase beginnt am 07.04.2026 10:00 Uhr und endet am 27.04.2026 15:00 Uhr.
Während des Gewinnspielzeitraums behält Bitburger sich vor, die im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adressen für werberechtliche Zwecke regelmäßig zu kontaktieren.
Gewinn und Gewinnauslosung
In jedem der oben genannten Kreise gewinnt der Verein mit den meisten Stimmen einen adidas®-Trikotsatz. Bei Voting-Gleichstand entscheidet das Los-Verfahren.
Die Gewinner werden am 30.04.2026 bekannt gegeben unter bitburger.de/aktionen/trikotaktion und zusätzlich per E‑Mail (die E-Mail-Adresse, die bei der Registrierung des Vereins angegeben wurde) kontaktiert.
Ein Weiterverkauf des Gewinns, insbesondere auch über das Internet, ist nicht gestattet.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für den Fall einer unzustellbaren Gewinnzusendung verfällt der Gewinnanspruch und Bitburger ist berechtigt, den Gewinn anderweitig unter allen Teilnehmern erneut zu vergeben.
Im Falle einer unzustellbaren Gewinnzusendung ist Bitburger insofern nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
Bei dem Gewinn eines Trikotsatzes ist die Nutzung dieses Trikotsatzes gemäß Punkt 2. c) der Allgemeinen Vorschriften für Trikotwerbung des Südwestdeutschen Fußballverbands sowie gemäß Durchführungsbestimmungen für Werbung auf Spiel- und Trainingskleidung sowie Ausrüstungsgegenstände des Vereins im Fußballverband Rheinland ab dem 01.07.2019 und gemäß Punkt 8 des aktuell gültigen „Melde- und Genehmigungsverfahrens von Werbung auf Spielkleidung“ des Fußballverbands Mittelrhein für Kinder- und Jugendmannschaften ausdrücklich nicht gestattet.
Ausschluss von der Teilnahme
Bitburger ist berechtigt, teilnehmende Vereine bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, versuchten Manipulationen, etc. von dem Gewinnspiel auszuschließen.
Abstimmende Personen ohne gültiges Double‑Opt‑In sind nicht stimmberechtigt.
Eine Abmeldung vom Newsletter während der Votingphase führt dazu, dass die abstimmende Person keine weiteren Stimmen abgeben kann.
Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung des Gewinnspiels
Bitburger behält sich vor, jederzeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält Bitburger sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden, zu unterbrechen oder zu verlängern. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Nutzungsrechte
Der teilnehmende Verein räumt Bitburger ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, den Vereinsnamen und das Vereinswappen zum Zwecke der Durchführung, Darstellung sowie der Bewerbung und nachträglichen Bewerbung der Bitburger Trikotaktion zu nutzen (insbesondere auf der Aktionsseite, auf der Website von Bitburger sowie in begleitenden Online‑ und Social‑Media‑Darstellungen im Zusammenhang mit der Aktion). Die Einräumung erfolgt durch den Vertreter im Namen des Vereins.
Datenschutz
Wir, die Bitburger Braugruppe GmbH, verarbeiten im Rahmen der Bitburger Trikotaktion personenbezogene Daten der Vertreter, teilnehmender Vereine sowie der abstimmenden Personen als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Hierzu gehören unter anderem:
Name und Vorname
Geschlecht
E-Mail-Adresse
Adresse/ Anschrift
Alter und Geburtsdatum
Wir behalten uns vor, Ihre Angaben zu nutzen, um Ihnen ein optimiertes Nutzererlebnis zu bieten. Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung der Bitburger Trikotaktion und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, werden bis zum Widerruf der Einwilligung gespeichert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Vertreter teilnehmender Vereine erfolgt zur Durchführung und Abwicklung der Bitburger Trikotaktion auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten abstimmender Personen erfolgt zur Durchführung der Votingphase. Soweit eine Anmeldung zum Bitburger Newsletter erfolgt, basiert die Verarbeitung zu Werbe‑ und Marketingzwecken auf einer freiwillig erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.
Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.bitburger.de/impressum/.
Ihre Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet. Soweit datenschutzrechtlich zulässig, können im Einzelfall, zum Beispiel für den Versand der Gewinne auch auf vertraglicher Basis eingeschaltete Dienstleister, welche gesondert vertraglich zum Datenschutz verpflichtet wurden, Ihre Daten für diese Zwecke verarbeiten.
Eine weitergehende Verarbeitung ihrer Daten erfolgt nur, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist oder Sie eine entsprechende Einwilligung erteilt haben. Eine solche Einwilligung können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen.
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 18 DSGVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 21 DSGVO) und auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von einem dieser Rechte Gebrauch machen wollen, können Sie sich, z.B. unter datenschutz@bitburger-braugruppe.de an den Veranstalter wenden. Sie können zudem eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, Art. 77 DSGVO.
Haftungsausschluss:
Bitburger wird durch die Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen nach diesem Gewinnspiel befreit, sofern sich nicht aus diesen Teilnahmebedingungen bereits ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Die Haftung von Bitburger, deren Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmern und Vertretern aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung ist die Haftung von Bitburger der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss sowie die Haftungsbeschränkung gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Freistellung Facebook/Instagram:
Diese Aktion/dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram sondern Bitburger. Für den Fall, dass Dritten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion/dem Gewinnspiel Ansprüche (z.B. Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche) gegen Bitburger oder Facebook/Instagram entstehen sollten, stellt der teilnehmende Verein Bitburger bzw. Facebook/Instagram von diesen Ansprüchen frei.