Produkt & Verantwortung
Wir sind uns unserer besonderen Verantwortung bei der Vermarktung unserer alkoholhaltigen Produkte bewusst und setzen daher im eigenen, verbindlichen Kodex strenge Maßstäbe, an die sich Mitarbeiter und Dienstleister gleichermaßen halten müssen – für einen klaren Handlungsrahmen, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.
Unsere besondere Verantwortung als Bierbrauer
Als Alkoholproduzent tragen wir eine besondere Verantwortung bei der Vermarktung und beim Verkauf unserer Biere. Bitburger fühlt sich verpflichtet, ausschließlich einen maßvollen Biergenuss zu fördern. Wir halten uns deshalb konsequent an den Vermarktungskodex der Bitburger Braugruppe, der über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.
Vermarktungskodex der Bitburger Braugruppe
Im Jahr 2008 hat die Bitburger Braugruppe einen eigenen, verbindlichen Kodex entwickelt, den alle Mitarbeiter sowie Dienstleister einhalten müssen. Der „Kodex zur verantwortungsvollen Produktvermarktung“ regelt, welche Werbebotschaften und Zielgruppen für die alkoholhaltigen Produkte der Bitburger Brauerei tabu sind. Damit gibt er einen klaren Handlungsrahmen für alle Marketingaktivitäten vor.
Download „Vermarktungskodex der Bitburger Braugruppe“
Freiwillige Vorprüfung aller Werbemaßnahmen
Seit 2009 lässt die Bitburger Brauerei alle TV-Werbekampagnen durch den Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) gutachterlich vorbewerten. Bitburger schaltet ausschließlich TV-Spots, die vom ZAW ohne Beanstandung freigegeben wurden. Der ZAW prüft, ob die Werbemaßnahmen den gesetzlichen Vorgaben und den Standards des Deutschen Werberats entsprechen.
Die Standards des Deutschen Werberats regeln unmissverständlich, welche Werbebotschaften die Hersteller alkoholhaltiger Getränke an wen und in welcher Form absenden dürfen.
Fairer Wettbewerb
Die Bitburger Braugruppe engagiert sich für einen fairen Wettbewerb im Rahmen ihrer aktiven Mitarbeit im Präsidium der Wettbewerbszentrale, der größten bundesweit und grenzüberschreitend tätigen Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Hier setzt sie sich dafür ein, den Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit zu schützen und stellt damit auch die Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen sicher.